Führerscheinantrag
Die Bearbeitungszeit des Führerscheinantrags liegt in der Regel bei 4 bis 6
Wochen
Bearbeitung des Antrags bedeutet:
es müssen Ihre persönlichen Angaben geprüft werden im Regelfall durch Ihren
Personalausweis
es muss der Eingang Ihres Antrages registriert werden
es muss eine Anfrage beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg eingeholt werden ob
Sie schon Eintragungen in Flensburg haben
es muss der Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt
werden
Erst wenn alle Unterlagen zusammen
sind kann Ihr Antrag als Prüfauftrag zum zuständigen TÜV abgeschickt werden.
Hier können die Bearbeitungszeiten
schon recht stark von den Regelzeiten abweichen
zum Beispiel durch Urlaub/Krankheit von Personal und Computer.
theoretische
Prüfung
Wann Sie theoretische Prüfung
machen können hängt von Ihrem Ausbildungsstand ab.
Sie kann frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Es hängt auch davon ab wann Ihre Unterlagen beim TÜV registriert und die
Theorie-Karte vorliegt.
Das registrieren sollte innerhalb einer Woche erfolgen
kann jedoch durch Mangel oder Urlaub/Krankheit von Personal und Computer
bis zu 4 Wochen dauern.
praktische Prüfung
Wann Sie die praktische Prüfung
machen können hängt überwiegend von Ihrem Ausbildungsstand ab
sie kann frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Eine Prüfung muss mindestens 3
Wochen vor dem geplanten Prüftermin, beim TÜV von Ihrem Fahrlehrer in Ihrem
Auftrag beantragt werden.
Ob wir den dann erhalten hängt
überwiegend von dem Mangel/Urlaub/Krankheit von Personal und Computer des TÜVs
ab. |