Führerscheinantrag und Prüfung

Für Ihren Führerscheinantrag benötigen wir:
1 Passbild (35 x 45 mm)
Sehtestbescheinigung (Optiker oder TÜV)
bei Ersterteilung
Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort oder Erste-Hilfe
für Lkw-Klassen (C1,C1E,C,CE)

augenärztliches Zeugnis
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung und

 
Erste Hilfe Nachweis

 

Führerscheinantrag


Die Bearbeitungszeit des Führerscheinantrags liegt in der Regel bei 4 bis 6 Wochen

Bearbeitung des Antrags bedeutet:
 
es müssen Ihre persönlichen Angaben geprüft werden im Regelfall durch Ihren Personalausweis
es muss der Eingang Ihres Antrages registriert werden
es muss eine Anfrage beim Kraftfahrbundesamt in Flensburg eingeholt werden ob Sie schon Eintragungen in Flensburg haben
es muss der Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden

Erst wenn alle Unterlagen zusammen sind kann Ihr Antrag als Prüfauftrag zum zuständigen TÜV abgeschickt werden.

Hier können die Bearbeitungszeiten schon recht stark von den Regelzeiten abweichen 
zum Beispiel durch Urlaub/Krankheit von Personal und Computer. 


theoretische Prüfung

Wann Sie theoretische Prüfung machen können hängt von Ihrem Ausbildungsstand ab.
Sie kann frühestens 3 Monate vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Es hängt auch davon ab wann Ihre Unterlagen beim TÜV registriert und die Theorie-Karte vorliegt.
Das registrieren sollte innerhalb einer Woche erfolgen
kann jedoch durch Mangel oder Urlaub/Krankheit von Personal und Computer bis zu 4 Wochen dauern.

praktische Prüfung

Wann Sie die praktische Prüfung machen können hängt überwiegend von Ihrem Ausbildungsstand ab
sie kann frühestens 1 Monat vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Eine Prüfung muss mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Prüftermin, beim TÜV von Ihrem Fahrlehrer in Ihrem Auftrag beantragt werden.

Ob wir den dann erhalten hängt überwiegend von dem Mangel/Urlaub/Krankheit von Personal und Computer des TÜVs ab.