Begleitetes Fahren:

 Jugendliche dürfen mit 17 Jahren, nachbestandener Fahrprüfung, bis zu 18. Geburtstag nur in Begleitung einer zugelassenen Person fahren.

Die Fahrberechtigung ist nur in Deutschland und in Österreich gültig.

Die Begleitpersonen müssen namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein.

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre den Pkw-Führerschein besitzen und dürfen nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.

Der Jugendliche muss beim Fahren Prüfbescheinigung und Ausweis mitführen und ist Verantwortlich dafür, dass die Begleitperson seinen Führerschein dabei hat und nüchtern ist.

Wichtig Kraftfahrzeugversicherung mitteilen, dass das Fahrzeug für den Modellversuch genutzt wird

Zuwiderhandlungen

Fahren ohne Prüfbescheinigung       

10,- Euro Verwarnungsgeld

 

Fahren ohne Begleiter oder nur mit einer Person die nicht als Begleiter eingetragen ist.

Der Begleiter händigt seinen Führerschein nicht den zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen aus oder steht unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.

50,- Euro Bußgeld und Entzug der Prüfbescheinigung