Begleitetes Fahren:
Jugendliche dürfen mit 17 Jahren, nachbestandener Fahrprüfung, bis zu 18. Geburtstag nur
in Begleitung einer zugelassenen Person fahren.
Die Fahrberechtigung ist nur in Deutschland und in Österreich gültig.
Die Begleitpersonen müssen namentlich in der
Prüfbescheinigung eingetragen sein.
Die Begleiter müssen
mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens 5 Jahre den Pkw-Führerschein besitzen
und dürfen nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg haben.
Der
Jugendliche muss beim Fahren Prüfbescheinigung und Ausweis mitführen und ist
Verantwortlich dafür, dass die Begleitperson seinen Führerschein dabei hat und
nüchtern ist.
Wichtig Kraftfahrzeugversicherung
mitteilen, dass das Fahrzeug für den Modellversuch genutzt wird
Zuwiderhandlungen
Fahren ohne
Prüfbescheinigung
10,- Euro Verwarnungsgeld
Fahren ohne Begleiter oder nur mit einer Person
die nicht als Begleiter eingetragen ist.
Der Begleiter händigt seinen Führerschein nicht
den zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen aus oder steht
unter Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln.
50,- Euro Bußgeld und Entzug der
Prüfbescheinigung
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