Berufskraftfahrer müssen bis zum 10.09.2014, 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Diese kann auf 5 mal 7 Stunden aufgeteilt werden also ist es möglich jedes Jahr ein Tag Weiterbildung zu besuchen.

Eine Übergangsregelung gibt die Möglichkeit je nach Fälligkeit der Verlängerung der Fahrerlaubnis, die Weiterbildung erst bis zum 09.09.2016 bei der Führerscheinstelle vorzulegen.

Weiterbildung für Berufskraftfahrer werden in unserer Fahrschule oder von uns in Ihrem Betrieb durchgeführt.

Die nächste Weiterbildung findet am 11.02.2012 (Modul 2 Sozialvorschriften) Anmeldung

Info unter Tel.: 06061 71101 oder Mobil 0171 4508453 oder www.berufskraftfahrer-odw.de