Berufskraftfahrer müssen bis zum 10.09.2014, 35 Stunden Weiterbildung nachweisen.
Diese kann auf 5 mal 7 Stunden aufgeteilt werden also ist es möglich jedes Jahr ein Tag Weiterbildung zu besuchen.
Eine Übergangsregelung gibt die Möglichkeit je nach Fälligkeit der Verlängerung der Fahrerlaubnis, die Weiterbildung erst bis zum 09.09.2016 bei der Führerscheinstelle vorzulegen.