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Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet
alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten
von mindestens 7 Stunden. Sie ist also abgegolten, wenn 5-mal eine
7-stündige Weiterbildung besucht wurde.
Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Die erste Weiterbildung ( 35 Stunden ) erfolgt:
- innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation
- bis zum 10.09.2013 für alle Bus-Fahrer
- bis zum 10.09.2014 für alle Lkw-Fahrer |
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Wir bieten:
- Weiterbildung in 5 Modulen (nach Vogel)
- Weiterbildung vor Ort
- alle 5 Jahre wechselnde Schwerpunkte
- wir helfen bei der Überwachung der Weiterbildung
Die Weiterbildung muss
erstmals bei einer Führerscheinverlängerung ab dem 10.09.2011
vorgelegt werden, wenn Sie das Datum der Verlängerung und die
Weiterbildung zusammenlegen wollen.
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nächste Termine:
Modul 1 :
Samstag, den 12.05.2012
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