Weiterbildung für Berufskraftfahrer im Odenwald
 
 
Die regelmäßige Weiterbildung verpflichtet alle 5 Jahre zur Teilnahme an 35 Stunden Pflichtunterricht in Einheiten von mindestens 7 Stunden. Sie ist also abgegolten, wenn 5-mal eine 7-stündige Weiterbildung besucht wurde.
Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Die erste Weiterbildung ( 35 Stunden ) erfolgt:

-  innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation 
-  bis zum 10.09.2013 für alle Bus-Fahrer
-  bis zum 10.09.2014 für alle Lkw-Fahrer

 

Wir bieten:
- Weiterbildung in 5 Modulen (nach Vogel)
- Weiterbildung vor Ort
- alle 5 Jahre wechselnde Schwerpunkte
- wir helfen bei der Überwachung der Weiterbildung


Die Weiterbildung muss erstmals bei einer Führerscheinverlängerung ab dem 10.09.2011 vorgelegt werden, wenn Sie das Datum der Verlängerung und die Weiterbildung zusammenlegen wollen.

 
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Modul 1 :
Samstag, den 12.05.2012