Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger
Gesamtmasse
Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug
bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhänger bis 750 kg
zulässiger Gesamtmasse
Anhänger über 750
kg zulässiger Gesamtmasse wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht
größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs
und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht
größer ist als 3,5 t.
Mindestalter 18
oder BF17 "begleitetes Fahren"
Ausbildung: |