Klasse B

gilt für

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Mit der Klasse B dürfen Sie mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse wenn die Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der zulässigen Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.

Mindestalter 18       oder BF17 "begleitetes Fahren"

 

Ausbildung:



Theorie
12 Doppelstunden Grundstoff  ( bei Erweiterung 6 Doppelstunden )
  2 Doppelstunden  Zusatzstoff
Praxis
 
Grundausbildung
 (Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten)

danach
Fahrstunden Überland
4  Fahrstunden Autobahn
3  Fahrstunden bei Dunkelheit
Führerschein-Antrag und Prüfung Kosten Anmeldung jederzeit möglich

Klasse BE

gilt für

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger, wenn die Zugkombination 3,5 t übersteigt

Anhänger über 750 kg zG wenn deren zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges

Mindestalter 18      oder BF17 "begleitetes Fahren"

Vorraussetzung ist die Klasse B

Golf IV TDI  1302 kg Leermasse und  MBN-Anhänger  1400 kg zulässige Gesamtmasse

Ausbildung:
Theorie
ist nicht erforderlich
Praxis
 
Grundausbildung
 (Die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten)

danach
3 Fahrstunden Überland
1  Fahrstunden Autobahn
1  Fahrstunden bei Dunkelheit
Führerschein-Antrag und Prüfung Kosten Anmeldung jederzeit möglich