Ausbildung und Kosten

 

Eine gute Ausbildung ist nie zu teuer !

Uns liegt sehr viel daran, dass unsere Fahrschüler die Prüfung auf Anhieb bestehen! Aber gute Ausbildung ist mehr als ein kurzlebiges "Trimmen" auf den Moment der Prüfung. Gute Ausbildung gewährleistet vielmehr, dass Sie sich als neuer Führerscheininhaber von der ersten Alleinfahrt an sicher fühlen und schwierige Verkehrssituationen mit Vorsicht und Können begegnen.

Die Ausbildung sollte verständlich und transparent sein. Deshalb werden wir alle Ihre Fragen erschöpfend beantworten. Wir kommen Ihnen nicht mit banalen Floskeln und Drohformeln sind uns fremd. Denn wir wissen, nicht Angst machen, sondern Stärkung Ihres Selbstvertrauens und Freude an der Ausbildung sind die Medizin des Erfolgs. Und übrigens: Zögern Sie nicht zu fragen, den so kommen Gespräche in Gang und werden Missverständnisse vermeiden.

Fahrschulen sind gesetzlich zu Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet.

Preisklarheit :
- Bei uns werden keine zusätzliche Kosten für Vorprüfung fällig,
- Wer Ihnen einen Endpreis nennt, beschäftigt sich mit Kartenlesen.
Einige Fahrschulen geben auch Rabatte wie in einem Möbelhaus, dort ist aber jedem klar, dass der Rabatt schon einkalkuliert wurde. Wie macht es eine Fahrschule, nun hier wird versucht durch zusätzliche Posten den Rabatt wieder reinzuholen zum Beispiel kostet die Gebühr am Landratsamt 43,40 Euro man verlangt dann eben 65,00 Euro usw. 

Faire Preise bedeutet auch einen fairen Wettbewerb  Info unter
wwww.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/fahrschulwesen/ueberblick/

Preiswahrheit bedeutet:

Für jeden einzelnen Leistungsbereich muss ein fester Preis angekündigt und (nach Vertragsabschluß mind. 6 Monate) eingehalten werden.

Die Entgeldgruppen sind:

Grundbetrag auch "Grund- oder Anmeldegebühr", für die allgemeinen Aufwendungen und den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen Vorprüfungen.
Vorstellung zu theoretischen Prüfung Entgeld für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der theoretischen Prüfung Das Entgeld für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss jeweils getrennt ausgewiesen werden. Dieses Entgeld ist unabhängig von den Prüfungsgebühren (für TÜV) zu entrichten. Um es für den Kunden leichter zu machen, zieht die Fahrschule auch die Prüfgebühr ein und leitet sie an die Prüfstelle weiter.
Vorstellung zur praktischen Prüfung Entgeld für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der praktischen Prüfung
Fahrstunde "Normalfahrstunde" zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) und bezogen auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug.
Überlandfahrstunde Ausbildungsfahrten auf Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften Auch die Preise für die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes Lehrfahrzeug beziehen.
Autobahnfahrstunde Ausbildungsfahrten auf Autobahnen
Dunkelheitsfahrstunde Ausbildungsfahrt bei Dunkelheit und Dämmerung
Unterweisung am Fahrzeug (betrifft vor allem Lkw)
Vorstellung zu einer praktischen Teilprüfung (betrifft vor allem Lkw)
Alle Preisangaben müssen als "Endpreise", also einschließlich der Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.

Pauschalpreise, also ein von vornherein vereinbarter Festpreis, der alle Leistungen der Fahrschule einschließt, sind gem. § 19 FahlG und § 5 UWG  unzulässig

 

Preise und Gebühren

für die Klasse BE

Grundbetrag
0,00 EUR
   
Vorstellung zur
 
theoretischen Prüfung
praktischen Prüfung
95,00 EUR
   
Fahrstunde (zu je 45 Minuten)
35,00 EUR
Besondere Ausbildungsfahrten (zu je 45 Minuten)  
Überlandfahrstunde
49,00 EUR
Autobahnfahrstunde
49,00 EUR
Dunkelheitsfahrstunde
49,00 EUR

zusätzlich anfallende Gebühren

Antragsgebühren Landratsamt
 
bei Ersterteilung
43,40 EUR
bei Erweiterung
42,60 EUR
Prüfgebühren TÜV  
theoretische Prüfung
0,00 EUR
praktische Prüfung
84,97 EUR

Änderungen vorbehalten.