Ausbildung
und Kosten
Eine
gute Ausbildung ist nie
zu teuer !
Uns
liegt sehr viel daran, dass
unsere Fahrschüler die Prüfung auf Anhieb bestehen!
Aber gute Ausbildung ist
mehr als ein kurzlebiges "Trimmen" auf den Moment der Prüfung.
Gute
Ausbildung gewährleistet vielmehr, dass Sie sich als neuer
Führerscheininhaber
von der ersten Alleinfahrt an sicher fühlen und schwierige
Verkehrssituationen
mit Vorsicht und Können begegnen.
Die
Ausbildung sollte verständlich
und transparent sein. Deshalb werden wir alle Ihre Fragen
erschöpfend
beantworten. Wir kommen Ihnen nicht mit banalen Floskeln und
Drohformeln sind
uns fremd. Denn wir wissen, nicht Angst machen, sondern
Stärkung Ihres
Selbstvertrauens und Freude an der Ausbildung sind die Medizin des
Erfolgs. Und
übrigens: Zögern Sie nicht zu fragen, den so kommen
Gespräche in Gang und
werden Missverständnisse vermeiden.
Fahrschulen sind gesetzlich zu
Preisklarheit und Preiswahrheit verpflichtet.
Preisklarheit :
-
Bei uns werden keine zusätzliche Kosten für Vorprüfung fällig,
- Wer Ihnen einen
Endpreis nennt, beschäftigt sich mit Kartenlesen.
Einige Fahrschulen geben auch Rabatte wie in einem
Möbelhaus, dort ist aber jedem klar, dass der Rabatt schon
einkalkuliert wurde. Wie macht es eine Fahrschule, nun hier wird
versucht durch zusätzliche Posten den Rabatt wieder
reinzuholen zum Beispiel kostet die Gebühr am Landratsamt
43,40 Euro man verlangt dann eben 65,00 Euro usw.
Faire
Preise bedeutet auch einen
fairen Wettbewerb Info unter
wwww.wettbewerbszentrale.de/de/branchen/fahrschulwesen/ueberblick/
Preiswahrheit
bedeutet:
Für
jeden einzelnen Leistungsbereich muss
ein fester Preis angekündigt und (nach
Vertragsabschluß mind. 6 Monate)
eingehalten werden.
Die
Entgeldgruppen sind:
| Grundbetrag |
auch "Grund- oder
Anmeldegebühr", für die allgemeinen Aufwendungen und
den theoretischen Unterricht einschließlich der theoretischen
Vorprüfungen. |
| Vorstellung zu theoretischen Prüfung |
Entgeld
für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der
theoretischen Prüfung |
Das Entgeld für die
Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung muss
jeweils getrennt ausgewiesen werden. Dieses Entgeld ist
unabhängig von den Prüfungsgebühren
(für TÜV) zu entrichten. Um es für den
Kunden leichter zu machen, zieht die Fahrschule auch die
Prüfgebühr ein und leitet sie an die
Prüfstelle weiter. |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung |
Entgeld
für Aufwendungen der Fahrschule im Zusammenhang mit der
praktischen Prüfung |
| Fahrstunde |
"Normalfahrstunde" zu 45 Minuten (gesetzliche Regelleistung) und bezogen auf ein
bestimmtes Lehrfahrzeug. |
| Überlandfahrstunde |
Ausbildungsfahrten
auf Bundes- und Landstraßen außerhalb geschlossener
Ortschaften |
Auch die Preise für
die so genannten Sonderfahrten müssen sich jeweils auf die
gesetzliche Regelleistung von 45 Minuten und auf ein bestimmtes
Lehrfahrzeug beziehen. |
| Autobahnfahrstunde |
Ausbildungsfahrten
auf Autobahnen |
| Dunkelheitsfahrstunde |
Ausbildungsfahrt
bei Dunkelheit und Dämmerung |
| Unterweisung am Fahrzeug |
(betrifft vor allem Lkw) |
| Vorstellung zu einer praktischen
Teilprüfung |
(betrifft vor allem Lkw) |
| Alle Preisangaben müssen als "Endpreise",
also einschließlich der
Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.
Pauschalpreise,
also ein von vornherein vereinbarter Festpreis, der alle Leistungen der
Fahrschule einschließt, sind gem.
§ 19 FahlG und § 5 UWG unzulässig |
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